Rechtsprechung:
LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 18.04.2005 (2 Ta 94/05)

   

Kurzleitsatz:
Keine Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei verschuldeter Fristversäumung - unglaubhafte Korrektur des Sachvortrags


Relevante Normen:
ZPO § 114 Satz 1; KSchG § 5 Abs. 2 S. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang