Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 10.05.1992 (2 BvR 118/92)

   

Kurzleitsatz:
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO auf die Kostenentscheidung nach erfolgreichem Einspruch gegen den Strafbefehl


Relevante Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4; StPO § 410 Abs. 2 § 465 Abs. 1 § 473 Abs. 1;



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