Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 24.02.1992 (2 BvR 1122/90)

   

Kurzleitsatz:
Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht


Relevante Normen:
BV (Verfassung des Freistaates Bayern) Art. 91 Abs. 1; BVerfGG § 34a Abs. 3 § 90 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1;



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