Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 06.08.1992 (2 BvR 628/92)

   

Kurzleitsatz:
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge einer Sachentscheidung ohne vorherige Anhörung des Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme der Gegenseite


Relevante Normen:
EGGVG § 23; GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 33a;



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