Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 05.06.1992 (2 BvR 22/92)

   

Kurzleitsatz:
Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde bei unzulässigem Rechtsmittel


Relevante Normen:
BVerfGG § 93 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 568 Abs. 2, Abs. 3;



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