Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 20.02.1992 (2 BvR 1330/91)

   

Kurzleitsatz:
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafprozeß


Relevante Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 45;



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