Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 26.04.1989 (1 BvR 505/89)

   

Kurzleitsatz:
Ausschluß der Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit


Relevante Normen:
BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1;



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