Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 20.03.1990 (9 C 6.90)

   

Kurzleitsatz:
Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an einer Gewalttat oder terrorischischen Aktivität


Relevante Normen:
AsylVfG § 2; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
InfAuslR 1990, 205

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