Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 16.03.1990 (8 B 193.89)

   

Kurzleitsatz:
Anspruch auf rechtliches Gehör bei Antrag auf Fristverlängerung


Relevante Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 57 Abs. 2 § 108 Abs. 2; ZPO § 224 Abs. 2;



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