Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.11.2005 (VI ZB 75/04)

   

Kurzleitsatz:
Anforderungen an die Unterzeichnung einer Berufungsschrift


Relevante Normen:
ZPO § 519 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 2006, 387

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