Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 21.09.2005 (X R 40/02)

   

Kurzleitsatz:
Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung von Unterentnahmen in 1999 und 2000


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 4a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2006, 512

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