Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 21.06.2005 (9 AZR 409/04)

   

Kurzleitsatz:
Bestimmtheitserfordernis bei Klageantrag zum Teilzeitanspruch - entgegenstehende betriebliche Gründe bei Einstellung einer Ersatzkraft - Unzumutbarkeit zusätzlicher Fortbildungskosten bei Tätigkeit im Außendienst mit Akquisition - keine Entkräftung durch Zusage vermehrter außerdienstlicher Tätigkeit


Relevante Normen:
TzBfG § 8; ZPO § 253 § 264 § 267 § 269 § 894;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AuR 2005, 269
AuR 2006, 72
BB 2006, 1169
DB 2006, 105
MDR 2006, 580
NZA 2006, 316
ZIP 2006, 256

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