Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 15.12.2005 (3 StR 243/02)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Vorlage und Entscheidung durch den Großen Senat des Bundesgerichtshofs


Relevante Normen:
MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2006, 136

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