Rechtsprechung:
FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 03.01.2001 (9 K 125/00)

   

Kurzleitsatz:
Keine Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für einen Zeitraum, der vor einem Zeitpunkt liegt, zudem zuvor schon eine Änderung aus denselben Gründen erfolgt ist


Relevante Normen:
EStG § 70 Abs. 2, Abs. 3 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2001, 581

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