Rechtsprechung:
FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.08.2005 (5 K 603/03)

   

Kurzleitsatz:
Keine Lohnrückzahlung bei Kündigung von Direktversicherungen durch den Insolvenzverwalter und Unverfallbarkeit der Ansprüche der Arbeitnehmer; Austausch der Anspruchsgrundlage


Relevante Normen:
EStG (2002) § 19 Abs. 1 § 40b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2006, 1137
EFG 2006, 495

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang