Rechtsprechung:
OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 07.07.2004 (2 M 110/04)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Mitwirkung der Stadtvertretung bei der Zuweisung von Dezernatsbereichen an Beigeordnete durch den Oberbürgermeister.«


Relevante Normen:
KV M-V § 40 Abs. 4 Satz 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 2005, 214

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang