Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 16.12.2005 (VIII B 204/05)

   

Kurzleitsatz:
Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld


Relevante Normen:
FGO § 82; ZPO § 381;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2006, 771

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