Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 22.11.2005 (IX B 69/05)

   

Kurzleitsatz:
Überschusseinkünfte - Datenabgleich mit Vorjahren


Relevante Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2006, 754

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