Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 17.11.2005 (2 Ausl A 45/05)

   

Kurzleitsatz:
»Die Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetzes berührt nicht die bereits vollzogene Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.«


Relevante Normen:
IRG § 33; BVerfGG § 79 § 95 Abs. 3 S. 3;



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