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| Rechtsprechung: OLG Hamm - Beschluss vom 19.12.2005 (2 Ws 318/05) | | | | Kurzleitsatz: »Zur Frage der Wirksamkeit der Berufungsrücknahme, wenn der Angeklagte selbst ein vom Verteidiger gefertigten Schriftsatz der Gericht überbringt, wobei er hochgradig alkoholisiert ist.«
Relevante Normen: StPO § 322;
Fundstellen dieser Entscheidung: VRS 110, 225
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