Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 19.12.2005 (2 Ws 318/05)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Frage der Wirksamkeit der Berufungsrücknahme, wenn der Angeklagte selbst ein vom Verteidiger gefertigten Schriftsatz der Gericht überbringt, wobei er hochgradig alkoholisiert ist.«


Relevante Normen:
StPO § 322;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 110, 225

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