Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 05.12.2005 (1 Ws 334/05)

   

Kurzleitsatz:
»Gegenvorstellungen haben im Strafverfahren nur in den Fällen Bedeutung, in denen das Gericht befugt ist, die getroffene Entscheidung selbst wieder aufzuheben, abzuändern oder eine entsprechende Anordnung zu treffen.«


Relevante Normen:
StPO § 296;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang