Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 04.01.2006 (2 Ss OWi 920/05)

   

Kurzleitsatz:
»Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einem Verstoß gegen das RettungsG NW.«


Relevante Normen:
RettG NRW § 4 § 24 § 28;



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