Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 03.01.2006 (1 Ws 891/05)

   

Kurzleitsatz:
»1. Eine Anordnung nach § 66b StGB setzt voraus, dass die nach Verurteilung und vor Haftentlassung erkennbar gewordenen Tatsachen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen, aufgrund von zwei Sachverständigengutachten in der Hauptverhandlung durchzuführenden umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine erhebliche Gefährdung der in der genannten Vorschrift aufgeführten elementaren Rechtsgüter hindeuten.2. Die Anordnung kann nicht getroffen werden, wenn es sich bei dem die besondere Ge...


Relevante Normen:
StGB § 57 Abs. 1 § 66 § 66b Abs. 1, 2; StPO § 275 Abs. 5 § 275a Abs. 5 Satz 1;



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