Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluss vom 30.12.2005 (1 VAs 12/05)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, die Freigabe im Rahmen eines Strafverfahrens durch den Angeklagten an die Staatskasse treuhänderisch zur Schadenswiedergutmachung abgetretener Gelder zu erklären, stellt keinen Justizverwaltungsakt dar. Der Antragsteller, der ursprünglich die Abtretung erklärt hat und nunmehr deren Unwirksamkeit behauptet, muss vielmehr den Zivilrechtsweg beschreiten.2. Eine Verweisung an das zuständige Zivilgericht in entsprechender Anwendung des § 17 a GVG kommt nicht in Betracht....


Relevante Normen:
EGGVG §§ 23 ff; GVG § 17a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2006, 654

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