Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Beschluss vom 27.01.2006 (4 Ws 18/06)

   

Kurzleitsatz:
»Hat das Amtsgericht von einer Bestrafung gemäß §§ 113 Abs. 4 Satz 1, 49 Abs. 2 StGB abgesehen, ist die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten nur zulässig, wenn sie angenommen wird.«


Relevante Normen:
StGB § 49 Abs. 2 § 113 Abs. 4 S. 1 § 313 Abs. 1 S. 1;



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