Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 03.01.2006 (IX B 162/04)

   

Kurzleitsatz:
Substanzausbeute von Grundstücken - Differenzierung von Kaufverträgen und steuerbaren Nutzungsüberlassung


Relevante Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2006, 738

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