Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.07.2005 (1 Ss 194/04)

   

Kurzleitsatz:
Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren; Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Ausführung einer Rüge gegen ein Verwerfungsurteil


Relevante Normen:
OWiG § 73 § 74 Abs. 2 § 80 Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 2005, 694
NStZ 2006, 245
NZV 2006, 50
VRS 109, 282

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang