Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 28.04.1999 (8 C 5.98)

   

Kurzleitsatz:
Schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG; Enteignung von Westeigentum nach dem Baulandgesetz der DDR nach den rechtlichen und politischen Umwälzungen ab 18. Oktober 1989; unzulässige generelle Durchführung von Enteignungen von Westeigentum im Wege einer umfassenden Liste unter bewußter Nichtbeteiligung der Westeigentümer


Relevante Normen:
VermG § 1 Abs. 1 lit. a, b § 1 Abs. 3 § 4 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 109, 81
NJW 1999, 3356
VIZ 1999, 523

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