Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 09.05.2001 (1 D 22.00)

   

Kurzleitsatz:
Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens der Beamtin, deren persönliches Erscheinen angeordnet war; Unterschlagung eines Postanweisungsbetrages (220 DM); Milderungsgrund des Handelns in einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation (allein erziehende Mutter, plötzliche Forderung auf Änderung der Sorgerechtsregelung für einen 11-jährigen Jungen, "Lebensmittelpunkt", Kurzschlusshandlung); Disziplinarmaß: Dienstgradherabsetzung


Relevante Normen:
BBG § 54 S. 2, 3 § 55 Satz 2 § 77 Abs. 1 Satz 1; BDO § 72 Abs. 1 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 114, 240

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