Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 11.06.2002 (1 D 31.01)

   

Kurzleitsatz:
Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98 DM zum Ausgleich eines Kassenfehlbetrages; Gleichstellung mit einem Zugriffsdelikt; Milderungsgrund der Geringwertigkeit anerkannt - jetzt bei etwa 50 EUR -; Disziplinarmaß: Degradierung


Relevante Normen:
BBG § 54 Satz 2, 3 § 55 Satz 2 § 77 Abs. 1 Satz 1; StGB § 248a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 116, 308
DÖV 2003, 33

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