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| Rechtsprechung: BVerwG - Beschluss vom 19.06.2000 (1 DB 13.00) | | | | Kurzleitsatz: Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG) nicht Folge geleistet; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG ist kein Verwaltungsakt; nicht gerechtfertigte Weigerung, einer Anordnung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG zu folgen, ist erhebliches Indiz für Dienstfähigkeit; die Fünfjahresfrist i.S.v. § 45 Abs. 1 Satz 4 BBG ist gewahrt, wenn die Aufforderung, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nachzukommen, innerhalb der Frist erfolgt;...
Relevante Normen: BeamtVG § 60; BBG § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Satz 1; BDO § 121; VwGO § 80 Abs. 1 Satz 1; VwVfG § 35 Satz 1; ZPO § 444;
Fundstellen dieser Entscheidung: NJW 2001, 2273
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