Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 04.05.1970 (VIII ZR 179/68)

   

Kurzleitsatz:
»Grundsätzlich ist ein Mietvertrag auch dann zu bejahen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung sehr niedrig festgesetzt ist (sog. Gefälligkeitsmiete).«


Relevante Normen:
BGB § 535;



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