Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 02.02.1972 (VIII ZR 160/70)

   

Kurzleitsatz:
»Zum Begriff des "bei Vertragsabschluss vorhandenen Mangels" (Schwitzen des Fußbodenbelags einer Kegelbahn nach Beginn des Kegelns bei Witterungsumschlägen).«


Relevante Normen:
BGB § 537 § 538;



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