Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 18.02.1964 (VI ZR 260/62)

   

Kurzleitsatz:
»Ansprüche eines Kraftfahrzeughändlers auf Ersatz von Schäden, die ein Kaufinteressent an einem ihm zu einer Probefahrt überlassenen Kraftfahrzeug verursacht, verjährt in 6 Monaten von der Rückgabe des Wagens an.«


Relevante Normen:
BGB § 852 § 558 § 606;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang