Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 23.06.1972 (V ZR 95/70)

   

Kurzleitsatz:
»Der Wert eines siedlungsrechtlichen Wiederkaufsrechts wird nach dem Interesse des Berechtigten festgesetzt.«


Relevante Normen:
ZVG § 92; ReichssiedlungsG § 20;



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