Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 21.01.1976 (VIII ZR 113/74)

   

Kurzleitsatz:
»1. Haben die Parteien eines Mietvertrages eine genehmigungsbedürftige, aber nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige Wertsicherungsklausel vereinbart, wonach der Mietzins bei einer Änderung der Bezugsgröße sich um den gleichen Prozentsatz andern soll, so ist, falls die Wertsicherungsklausel aufgrund ergänzender Vertragsauslegung als genehmigungsfreier Leistungsvorbehalt auszulegen ist, die Änderung der Bezugsgröße zwar Richtlinie, aber nicht allein maßgebend für die Mietanpassung. Diese muss vielmehr ...


Relevante Normen:
BGB § 139 § 157 § 315 § 316 § 538 Abs. 2 § 539; WährG § 3;



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