Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 01.02.2006 (5 AZR 395/05)

   

Kurzleitsatz:
Formlose Aufrechnung im Arbeitsverhältnis auch bei Schriftformerfordernis zur fristwahrenden Geltendmachung der Gegenforderung


Relevante Normen:
BGB § 387 § 812 § 818; SGB IV § 28g;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2006, 1165
NZA 2006, 1064

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