Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.03.2006 (IX ZB 102/04)

   

Kurzleitsatz:
Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen Entscheidungen


Relevante Normen:
EuGVVO Art. 66 Abs. 2 lit. a Art. 35 Abs. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang