Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.03.2006 (IX ZB 56/05)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Weiterleitung fristgebundener Schriftsätze durch einen Gerichtswachtmeister an das im gleichen Gebäude befindliche Oberlandesgericht


Relevante Normen:
ZPO § 519 § 233 § 234 § 85 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 2006, 491
BRAK-Mitt 2006, 167

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