Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.03.2006 (NotZ 50/05)

   

Kurzleitsatz:
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Art der Wirtschaftsführung und wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse


Relevante Normen:
BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8;



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