Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.03.2006 (1 StR 27/06)

   

Kurzleitsatz:
"Neue" Tatsache bei psychiatrischen Befundtatsachen; keine Nebenklage im Verfahren über die nachträgliche Sicherungsverwahrung


Relevante Normen:
StGB § 66b; StPO § 395;



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