Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 22.03.2006 (2 StR 585/05)

   

Kurzleitsatz:
Aufklärungspflicht bei einander widersprechenden Sachverständigengutachten; unzulässige Verwertung des zeitweisen Schweigens des Beschuldigten


Relevante Normen:
StPO § 244 Abs. 2 § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 417

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