Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.03.2006 (4 StR 584/05)

   

Kurzleitsatz:
Protokollierung zum Selbstleseverfahren


Relevante Normen:
StPO § 249 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2006, 512

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang