Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.04.2006 (5 StR 589/05)

   

Kurzleitsatz:
Keine Einsicht in das Senatsheft des Revisionsgerichts


Relevante Normen:
StPO § 147 Abs. 1 § 349 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 538

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