Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.04.2006 (IX ZR 238/02)

   

Kurzleitsatz:
Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit von rechtsgeschäftlichen Verfügungen eines Ehegatten


Relevante Normen:
BGB § 1365;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2006, 856

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