Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 14.03.2006 (X ZR 46/04)

   

Kurzleitsatz:
Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens


Relevante Normen:
BGB § 254;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2006, 965

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