Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 08.03.1999 (2 BvR 326/99)

   

Kurzleitsatz:
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz festgestelltem Grundrechtsverstoß


Relevante Normen:
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; GG Art. 103 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1999, 3480

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