Rechtsprechung:
OLG München - Beschluss vom 25.08.2004 (3 Ws 546/04)

   

Kurzleitsatz:
Urinprobe zum Zwecke eines Drogenschnelltests während der Untersuchungshaft


Relevante Normen:
BtMG § 1; StPO § 119 Abs. 3;



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