Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 17.09.2004 (4 St RR 110/04)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Wirkstoffmenge - Anwendung von § 29 Abs. 5 BtMG


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 5; StPO § 261 § 267;



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