Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 26.09.2005 (2 Ss 272/05)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubter Besitz durch Mitinhaber der Wohnung - Einziehung von Konsumutensilien


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 13 Abs. 1 § 74;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2006, 24
StraFo 2005, 521

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